Tätigkeitsfelder

Rechtsanwalt Dr. Kutschelis ist auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Schwerpunktmäßig werden Mandate im Wirtschaftsstrafrecht übernommen. Langjährige Tätigkeiten in bundesweit und international renommierten Kanzleien erlauben es Rechtsanwalt Dr. Kutschelis, mit besonderer Qualifikation und Erfahrung als Verteidiger, Berater und Beistand für seine Mandantinnen und Mandanten tätig zu sein. Hierzu zählen Einzelpersonen, beispielsweise Geschäftsführer, Angestellte sowie Freiberufler (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte und Apotheker), ebenso wie Unternehmen.

 

Wirtschaftsstrafrecht

Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Hiermit sind strafrechtliche Verfahren angesprochen, die im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Betätigung von Unternehmen, Kaufleuten und Freiberuflern stehen. Kennzeichnend für das Wirtschaftsstrafrecht ist es, dass die strafrechtlichen Vorschriften  Bezüge zu außerstrafrechtlichen Rechtsbereichen aufweisen und eine entsprechende Verteidigung vertiefte Kenntnisse etwa des Gesellschaftsrechts, Insolvenzrechts, Verwaltungsrechts, Arbeitsrechts usw. voraussetzt.

Die Bandbreite denkbarer strafrechtlicher Vorwürfe im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts ist groß: Zu den in der Kanzlei bearbeiteten Verfahrenskomplexen gehören beispielsweise Ermittlungsverfahren wegen Betrugs- oder Untreuevorwürfen sowie wegen Nichtabführung von Sozialbeiträgen, Korruptionsdelikten, Insolvenzstraftaten oder Umweltdelikten, ebenso wie Vorwürfe wegen (fahrlässiger) Brandstiftung, Körperverletzung oder gar Tötung, etwa im Zusammenhang mit Betriebsunfällen. Ein weiterer im Zusammenhang mit wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren bedeutsamer Bereich sind vermögenssichernde Maßnahmen, wie Arreste und Einziehungen.

Ferner werden Verteidigungsmandate in Verfahren gegen Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte übernommen. Solche Verfahren weisen die Besonderheit auf, dass neben potentiellen strafrechtlichen Sanktionen auch berufsrechtliche Folgen, wie Verfahren vor den zuständigen berufsständischen Kammern bis hin zu Berufsausübungsverboten, in den Blick zu nehmen sind bzw. im Anschluss an eine strafrechtliche Verteidigung auch in einem berufsrechtlichen Verfahren zu verteidigen ist. Ähnliches gilt bei Strafverfahren gegen Beamte, bei denen im Falle rechtskräftiger Verurteilung erhebliche beamtenrechtliche Sanktionen drohen können, wie etwa der Verlust von Versorgungsansprüchen. Rechtsanwalt Dr. Kutschelis übernimmt auch entsprechende Verteidigungsmandate in berufs- oder disziplinarrechtlichen Verfahren.

Ordnungswidrig­keitenrecht

In vielen Bereichen des Wirtschaftslebens spielt neben dem Strafrecht das Ordnungswidrigkeitenrecht eine erhebliche Rolle. Das gilt insbesondere dort, wo Sanktionen gegen Unternehmen in Betracht kommen. Da es in Deutschland bislang kein Unternehmensstrafrecht im engeren Sinne gibt, werden Sanktionen gegen Unternehmen über Tatbestände des Ordnungswidrigkeitenrechts verhängt. In zahlreichen wirtschaftlich bedeutsamen Bereichen existieren spezielle Ordnungswidrigkeitentatbestände, wie etwa im Gesellschafts-, Handels- und Kapitalmarktrecht oder im Zoll-, Lebensmittel- , Arbeitsschutz- oder Umweltrecht.

Daneben ist im Ordnungswidrigkeitenrecht auch die Sanktionierung von Individualpersonen möglich. Bekanntermaßen gilt dies im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, aber ebenso für die genannten wirtschaftlichen Bereiche etwa des Arbeitsschutzes oder Umweltrechts.

Rechtsanwalt Dr. Kutschelis verteidigt und berät Unternehmen und Individualpersonen im Zusammenhang mit behördlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Compliance und Interne Untersuchungen

Über besondere Erfahrung verfügt Rechtsanwalt Dr. Kutschelis auf dem Gebiet der Compliance-Beratung. Das gilt sowohl für die präventive Compliance-Beratung als auch für Mandate im Zusammenhang mit der Durchführung unternehmensinterner Aufklärungsmaßnahmen bei bestehendem Verdacht eines Compliance-Verstoßes.

Im Rahmen der präventiven Compliance-Beratung führt Rechtsanwalt Dr. Kutschelis Schulungen zu ausgewählten Themenfeldern durch, wie beispielsweise zu Maßnahmen der Korruptionsprävention. Ferner berät Rechtsanwalt Dr. Kutschelis zur Vermeidung spezifischer – strafrechtlicher – Risiken, etwa im Zusammenhang mit Entwicklung und Vertrieb auch technisch komplexer Produkte (Produkt-Compliance).

Die Durchführung interner Untersuchungen findet inzwischen  häufig durch spezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des betroffenen Unternehmens bzw. personalstarke Rechtsanwaltskanzleien und andere Beratungsgesellschaften statt. Rechtsanwalt Dr. Kutschelis wird beispielsweise dort hinzugezogen, wo spezifisch strafrechtliche und strafprozessuale externe Expertise sinnvoll sind. Entsprechend hat Rechtsanwalt Dr. Kutschelis interne Untersuchungen durch spezialisierte Unternehmensabteilungen und internationale Wirtschaftskanzleien begleitet. Ferner nimmt Rechtsanwalt Dr. Kutschelis im Zusammenhang mit der Compliance-Beratung Mandate von Individualpersonen wahr, die von einer unternehmensinternen Untersuchung betroffen sind, und begleitet diese als Zeugenbeistand zu Befragungen durch unternehmensinterne Ermittlungspersonen (sog. Interviews).

Dort, wo umfangsmäßig überschaubare interne Untersuchungsmaßnahmen ausreichen, führt Rechtsanwalt Dr. Kutschelis auch eigene Untersuchungsmaßnahmen im Mandantenauftrag durch.

Internationale Sachverhalte und grenzüberschreit­ende Kriminalität

In der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kutschelis werden Mandate in den Arbeitssprachen Deutsch, Englisch und Spanisch bearbeitet. Rechtsanwalt Dr. Kutschelis verfügt über extensive Auslands- und Arbeitserfahrungen mit anwaltlichen Kolleginnen und Kollegen aus zahlreichen Rechtsordnungen weltweit, insbesondere den USA. Rechtsanwalt Dr. Kutschelis bewältigt internationale Sachverhalte dabei nicht nur fachsprachlich, sondern verfügt über die erforderliche interkulturelle Sensibilität, die für eine konstruktive Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Rechtsordnungen erforderlich ist.

Im Rahmen der internationalen Mandatsbearbeitung werden strafrechtliche Verteidigungen oder Beratungen in komplexen, grenzüberschreitenden Sachverhalten übernommen. Rechtsanwalt Dr. Kutschelis verfügt über Erfahrungen als anwaltlicher Berater bei grenzüberschreitenden unternehmensinternen Untersuchungen aufgrund von Compliance-Vorfällen im Ausland. Darüber hinaus verteidigt Rechtsanwalt Dr. Kutschelis im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Ermittlungsmaßnahmen sowie Rechtshilfe- und Auslieferungsverfahren, und zwar sowohl dann, wenn etwa deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Ausland betroffen sind als auch bei Auslieferungsersuchen ausländischer Staaten, die sich an Justizorgane der Bundesrepublik Deutschland richten.

Allgemeines Strafrecht und Pflichtverteidigungen

In der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kutschelis werden auch Mandate aus dem Bereich des allgemeinen Strafrechts übernommen. Das gilt unabhängig davon, ob Rechtsanwalt Dr. Kutschelis als Wahlverteidiger oder als Pflichtverteidiger tätig wird.

Das Institut der Pflichtverteidigung ist eine wesentliche Errungenschaft unseres Rechtsstaates, um die wir in vielen Jurisdiktionen der Welt beneidet werden. Eine Pflichtverteidigung soll sicherstellen, dass in Fällen, in denen einem Betroffenen gravierende Konsequenzen drohen, eine umfassende Verteidigung als Gegengewicht zu den staatlichen Verfolgungsorganen überhaupt stattfinden kann; eine Pflichtverteidigung ist von Verteidigerinnen und Verteidigern engagiert zu führen. Wesentliches Merkmal der Pflichtverteidigung ist die Übernahme der Verteidigerkosten durch die Justizkasse.

Rechtsanwalt Dr. Kutschelis übernimmt auch Pflichtverteidigungen und macht in der Qualität der Bearbeitung keinen Unterschied zwischen Wahl- und Pflichtverteidigungsmandaten.

Pro Bono Tätigkeit

In der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kutschelis werden in einzelnen Fällen auch Mandate pro bono bearbeitet. Die Übernahme eines entsprechenden Mandates kann beispielsweise dann in Betracht kommen, wenn einem Mandanten aufgrund fehlender Mittel andernfalls der Zugang zum Recht und einer sachgerechten Verteidigung verwehrt wäre und sich in dem betreffenden Verfahren Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung stellen.

Ob ein Mandat für eine Übernahme pro bono in Betracht kommt, ist im Einzelfall und auf der Grundlage der hierfür maßgeblichen berufsrechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen.